Copyright (c) 2002-2008
Ben Collins-Sussman, Brian W. Fitzpatrick, C. Michael Pilato.
Dieses Werk ist unter der Creative Commons Attribution
License lizenziert. Die deutsche Version dieser Lizenz finden Sie
unter http://creativecommons.org/licenses/by/2.0/de/legalcode; Sie können sie
auch bestellen, indem Sie einen Brief an
Creative Commons
559 Nathan Abbott Way
Stanford, California 94305,
USA
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Nachstehend finden Sie eine Zusammenfassung der Lizenz, gefolgt von der
vollständigen deutschen Version, so wie sie unter dem oben angeführten Link zu
finden ist.
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Sie dürfen dieses Werk:
* vervielfältigen, verbreiten, ausstellen und öffentlich wiedergeben
* es bearbeiten
* es zu kommerziellen Zwecken nutzen
Die folgenden Bedingungen sind dabei zu beachten:
Sie müssen den Namen des Originalautors nennen.
* Zur Wiederverwendung oder Verbreitung müssen Sie Dritte über die
Lizenzbestmmungen dieses Werks in Kenntnis setzen.
* Jede dieser Bestimmungen kann mit Zustimmung des Autors hinfällig werden.
Die angemessene Verwendung und andere Rechte werden in keiner Weise durch das
Obenstehende beeinträchtigt.
Das Obenstehende ist eine Zusammenfassung der folgenden vollständigen Lizenz.
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Creative Commons Legal Code
Namensnennung 2.0
CREATIVE COMMONS IST KEINE RECHTSANWALTSGESELLSCHAFT UND LEISTET KEINE
RECHTSBERATUNG. DIE WEITERGABE DIESES LIZENZENTWURFES FÜHRT ZU KEINEM
MANDATSVERHÄLTNIS. CREATIVE COMMONS ERBRINGT DIESE INFORMATIONEN OHNE GEWÄHR.
CREATIVE COMMONS ÜBERNIMMT KEINE GEWÄHRLEISTUNG FÜR DIE GELIEFERTEN
INFORMATIONEN UND SCHLIEßT DIE HAFTUNG FÜR SCHÄDEN AUS, DIE SICH AUS IHREM
GEBRAUCH ERGEBEN.
Lizenzvertrag
DAS URHEBERRECHTLICH GESCHÜTZTE WERK ODER DER SONSTIGE SCHUTZGEGENSTAND (WIE
UNTEN BESCHRIEBEN) WIRD UNTER DEN BEDINGUNGEN DIESER CREATIVE COMMONS PUBLIC
LICENSE („CCPL“ ODER „LIZENZVERTRAG“) ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. DER
SCHUTZGEGENSTAND IST DURCH DAS URHEBERRECHT UND/ODER EINSCHLÄGIGE GESETZE
GESCHÜTZT.
DURCH DIE AUSÜBUNG EINES DURCH DIESEN LIZENZVERTRAG GEWÄHRTEN RECHTS AN DEM
SCHUTZGEGENSTAND ERKLÄREN SIE SICH MIT DEN LIZENZBEDINGUNGEN RECHTSVERBINDLICH
EINVERSTANDEN. DER LIZENZGEBER RÄUMT IHNEN DIE HIER BESCHRIEBENEN RECHTE UNTER
DER VORAUSSETZUNGEIN, DASS SIE SICH MIT DIESEN VERTRAGSBEDINGUNGEN
EINVERSTANDEN ERKLÄREN.
1. Definitionen
a. Unter einer „Bearbeitung“ wird eine Übersetzung oder andere Bearbeitung
des Werkes verstanden, die Ihre persönliche geistige Schöpfung ist. Eine
freie Benutzung des Werkes wird nicht als Bearbeitung angesehen.
b. Unter den „Lizenzelementen“ werden die folgenden Lizenzcharakteristika
verstanden, die vom Lizenzgeber ausgewählt und in der Bezeichnung der
Lizenz genannt werden: „Namensnennung“, „Nicht-kommerziell“, „Weitergabe
unter gleichen Bedingungen“.
c. Unter dem „Lizenzgeber“ wird die natürliche oder juristische Person
verstanden, die den Schutzgegenstand unter den Bedingungen dieser Lizenz
anbietet.
d. Unter einem „Sammelwerk“ wird eine Sammlung von Werken, Daten oder
anderen unabhängigen Elementen verstanden, die aufgrund der Auswahl oder
Anordnung der Elemente eine persönliche geistige Schöpfung ist. Darunter
fallen auch solche Sammelwerke, deren Elemente systematisch oder
methodisch angeordnet und einzeln mit Hilfe elektronischer Mittel oder
auf andere Weise zugänglich sind (Datenbankwerke). Ein Sammelwerk wird im
Zusammenhang mit dieser Lizenz nicht als Bearbeitung (wie oben
beschrieben) angesehen.
e. Mit „SIE“ und „Ihnen“ ist die natürliche oder juristische Person gemeint,
die die durch diese Lizenz gewährten Nutzungsrechte ausübt und die zuvor
die Bedingungen dieser Lizenz im Hinblick auf das Werk nicht verletzt
hat, oder die die ausdrückliche Erlaubnis des Lizenzgebers erhalten hat,
die durch diese Lizenz gewährten Nutzungsrechte trotz einer vorherigen
Verletzung auszuüben.
f. Unter dem „Schutzgegenstand“wird das Werk oder Sammelwerk oder das
Schutzobjekt eines verwandten Schutzrechts, das Ihnen unter den
Bedingungen dieser Lizenz angeboten wird, verstanden
g. Unter dem „Urheber“ wird die natürliche Person verstanden, die das Werk
geschaffen hat.
h. Unter einem „verwandten Schutzrecht“ wird das Recht an einem anderen
urheberrechtlichen Schutzgegenstand als einem Werk verstanden, zum
Beispiel einer wissenschaftlichen Ausgabe, einem nachgelassenen Werk,
einem Lichtbild, einer Datenbank, einem Tonträger, einer Funksendung,
einem Laufbild oder einer Darbietung eines ausübenden Künstlers.
i. Unter dem „Werk“ wird eine persönliche geistige Schöpfung verstanden, die
Ihnen unter den Bedingungen dieser Lizenz angeboten wird.
2. Schranken des Urheberrechts. Diese Lizenz lässt sämtliche Befugnisse
unberührt, die sich aus den Schranken des Urheberrechts,aus dem
Erschöpfungsgrundsatz oder anderen Beschränkungen der
Ausschließlichkeitsrechte des Rechtsinhabers ergeben.
3. Lizenzierung. Unter den Bedingungen dieses Lizenzvertrages räumt Ihnen der
Lizenzgeber ein lizenzgebührenfreies, räumlich und zeitlich (für die Dauer
des Urheberrechts oder verwandten Schutzrechts) unbeschränktes einfaches
Nutzungsrecht ein, den Schutzgegenstand in der folgenden Art und Weise zu
nutzen:
a. den Schutzgegenstand in körperlicher Form zu verwerten, insbesondere zu
vervielfältigen, zu verbreiten und auszustellen;
b. den Schutzgegenstand in unkörperlicher Form öffentlich wiederzugeben,
insbesondere vorzutragen, aufzuführen und vorzuführen, öffentlich
zugänglich zu machen, zu senden, durch Bild- und Tonträger wiederzugeben
sowie Funksendungen und öffentliche Zugänglichmachungen wiederzugeben;
c. den Schutzgegenstand auf Bild- oder Tonträger aufzunehmen, Lichtbilder
davon herzustellen, weiterzusenden und in dem in a. und b. genannten
Umfang zu verwerten;
d. den Schutzgegenstand zu bearbeiten oder in anderer Weise umzugestalten
und die Bearbeitungen zu veröffentlichen und in dem in a. bis c.
genannten Umfang zu verwerten;
Die genannten Nutzungsrechte können für alle bekannten Nutzungsarten ausgeübt
werden. Die genannten Nutzungsrechte beinhalten das Recht, solche Veränderungen
an dem Werk vorzunehmen, die technisch erforderlich sind, um die Nutzungsrechte
für alle Nutzungsarten wahrzunehmen. Insbesondere sind davon die Anpassung an
andere Medien und auf andere Dateiformate umfasst.
4. Beschränkungen. Die Einräumung der Nutzungsrechte gemäß Ziffer 3 erfolgt
ausdrücklich nur unter den folgenden Bedingungen:
a. Sie dürfen den Schutzgegenstand ausschließlich unter den Bedingungen
dieser Lizenz vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich wiedergeben,
und Sie müssen stets eine Kopie oder die vollständige Internetadresse in
Form des Uniform-Resource-Identifier (URI) dieser Lizenz beifügen, wenn
Sie den Schutzgegenstandvervielfältigen, verbreiten oder öffentlich
wiedergeben. Sie dürfen keine Vertragsbedingungen anbieten oder fordern,
die die Bedingungen dieser Lizenz oder die durch sie gewährten Rechte
ändern oder beschränken. Sie dürfen den Schutzgegenstand nicht
unterlizenzieren. Sie müssen alle Hinweise unverändert lassen, die auf
diese Lizenz und den Haftungsausschluss hinweisen. Sie dürfen den
Schutzgegenstand mit keinen technischen Schutzmaßnahmen versehen, die den
Zugang oder den Gebrauch des Schutzgegenstandes in einer Weise
kontrollieren, die mit den Bedingungen dieser Lizenz im Widerspruch
stehen. Die genannten Beschränkungen gelten auch für den Fall, dass der
Schutzgegenstand einen Bestandteil eines Sammelwerkes bildet; sie
verlangen aber nicht, dass das Sammelwerk insgesamt zum Gegenstand dieser
Lizenz gemacht wird. Wenn Sie ein Sammelwerk erstellen, müssen Sie -
soweit dies praktikabel ist - auf die Mitteilung eines Lizenzgebers oder
Urhebers hin aus dem Sammelwerk jeglichen Hinweis auf diesen Lizenzgeber
oder diesen Urheber entfernen. Wenn Sie den Schutzgegenstand bearbeiten,
müssen Sie - soweit dies praktikabel ist- auf die Aufforderung eines
Rechtsinhabers hin von der Bearbeitung jeglichen Hinweis auf diesen
Rechtsinhaber entfernen.
b. Wenn Sie den Schutzgegenstand oder eine Bearbeitung oder ein Sammelwerk
vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich wiedergeben, müssen Sie alle
Urhebervermerke für den Schutzgegenstand unverändert lassen und die
Urheberschaft oder Rechtsinhaberschaft in einer der von Ihnen
vorgenommenen Nutzung angemessenen Form anerkennen, indem Sie den Namen
(oder das Pseudonym, falls ein solches verwendet wird) des Urhebers oder
Rechteinhabers nennen, wenn dieser angegeben ist. Dies gilt auch für den
Titel des Schutzgegenstandes, wenn dieser angeben ist, sowie - in einem
vernünftigerweise durchführbaren Umfang - für die mit dem
Schutzgegenstand zu verbindende Internetadresse in Form des
Uniform-Resource-Identifier (URI), wie sie der Lizenzgeber angegeben hat,
sofern dies geschehen ist, es sei denn, diese Internetadresse verweist
nicht auf den Urhebervermerk oder die Lizenzinformationen zu dem
Schutzgegenstand. Bei einer Bearbeitung ist ein Hinweis darauf
aufzuführen, in welcher Form der Schutzgegenstand in die Bearbeitung
eingegangen ist (z.B. „Französische Übersetzung des ... (Werk) durch ...
(Urheber)“ oder „Das Drehbuch beruht auf dem Werk des ... (Urheber)“).
Ein solcher Hinweis kann in jeder angemessenen Weise erfolgen, wobei
jedoch bei einer Bearbeitung, einer Datenbank oder einem Sammelwerk der
Hinweis zumindest an gleicher Stelle und in ebenso auffälliger Weise zu
erfolgen hat wie vergleichbare Hinweise auf andere Rechtsinhaber.
c. Obwohl die gemäss Ziffer 3 gewährten Nutzungsrechte in umfassender Weise
ausgeübt werden dürfen, findet diese Erlaubnis ihre gesetzliche Grenze in
den Persönlichkeitsrechten der Urheber und ausübenden Künstler, deren
berechtigte geistige und persönliche Interessen bzw. deren Ansehen oder
Ruf nicht dadurch gefährdet werden dürfen, dass ein Schutzgegenstand über
das gesetzlich zulässige Maß hinaus beeinträchtigt wird.
5. Gewährleistung. Sofern dies von den Vertragsparteien nicht anderweitig
schriftlich vereinbart,, bietet der Lizenzgeber keine Gewährleistung für die
erteilten Rechte, außer für den Fall, dass Mängel arglistig verschwiegen
wurden. Für Mängel anderer Art, insbesondere bei der mangelhaften Lieferung
von Verkörperungen des Schutzgegenstandes, richtet sich die Gewährleistung
nach der Regelung, die die Person, die Ihnen den Schutzgegenstand zur
Verfügung stellt, mit Ihnen außerhalb dieser Lizenz vereinbart, oder - wenn
eine solche Regelung nicht getroffen wurde - nach den gesetzlichen
Vorschriften.
6. Haftung. Über die in Ziffer 5 genannte Gewährleistung hinaus haftet Ihnen
der Lizenzgeber nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
7. Vertragsende
a. Dieser Lizenzvertrag und die durch ihn eingeräumten Nutzungsrechte enden
automatisch bei jeder Verletzung der Vertragsbedingungen durch Sie. Für
natürliche und juristische Personen, die von Ihnen eine Bearbeitung, eine
Datenbank oder ein Sammelwerk unter diesen Lizenzbedingungen erhalten
haben, gilt die Lizenz jedoch weiter, vorausgesetzt, diese natürlichen
oder juristischen Personen erfüllen sämtliche Vertragsbedingungen. Die
Ziffern 1, 2, 5, 6, 7 und 8 gelten bei einer Vertragsbeendigung fort.
b. Unter den oben genannten Bedingungen erfolgt die Lizenz auf unbegrenzte
Zeit (für die Dauer des Schutzrechts). Dennoch behält sich der
Lizenzgeber das Recht vor, den Schutzgegenstand unter anderen
Lizenzbedingungen zu nutzen oder die eigene Weitergabe des
Schutzgegenstandes jederzeit zu beenden, vorausgesetzt, dass solche
Handlungen nicht dem Widerruf dieser Lizenz dienen (oder jeder anderen
Lizenzierung, die auf Grundlage dieser Lizenz erfolgt ist oder erfolgen
muss) und diese Lizenz wirksam bleibt, bis Sie unter den oben genannten
Voraussetzungen endet.
8. Schlussbestimmungen
a. Jedes Mal, wenn Sie den Schutzgegenstand vervielfältigen, verbreiten oder
öffentlich wiedergeben, bietet der Lizenzgeber dem Erwerber eine Lizenz
für den Schutzgegenstand unter denselben Vertragsbedingungen an, unter
denen er Ihnen die Lizenz eingeräumt hat.
b. Jedes Mal, wenn Sie eine Bearbeitung vervielfältigen, verbreiten oder
öffentlich wiedergeben, bietet der Lizenzgeber dem Erwerber eine Lizenz
für den ursprünglichen Schutzgegenstand unter denselben
Vertragsbedingungen an, unter denen er Ihnen die Lizenz eingeräumt hat.
c. Sollte eine Bestimmung dieses Lizenzvertrages unwirksam sein, so wird die
Wirksamkeit der übrigen Lizenzbestimmungen dadurch nicht berührt, und an
die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzregelung, die dem
mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck am nächsten kommt.
d. Nichts soll dahingehend ausgelegt werden, dass auf eine Bestimmung dieses
Lizenzvertrages verzichtet oder einer Vertragsverletzung zugestimmt wird,
so lange ein solcher Verzicht oder eine solche Zustimmung nicht
schriftlich vorliegen und von der verzichtenden oder zustimmenden
Vertragspartei unterschrieben sind
e. Dieser Lizenzvertrag stellt die vollständige Vereinbarung zwischen den
Vertragsparteien hinsichtlich des Schutzgegenstandes dar. Es gibt keine
weiteren ergänzenden Vereinbarungen oder mündlichen Abreden im Hinblick
auf den Schutzgegenstand. Der Lizenzgeber ist an keine zusätzlichen
Abreden gebunden, die aus irgendeiner Absprache mit Ihnen entstehen
könnten. Der Lizenzvertrag kann nicht ohne eine übereinstimmende
schriftliche Vereinbarung zwischen dem Lizenzgeber und Ihnen abgeändert
werden.
f. Auf diesen Lizenzvertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland
Anwendung.
CREATIVE COMMONS IST KEINE VERTRAGSPARTEI DIESES LIZENZVERTRAGES UND ÜBERNIMMT
KEINERLEI GEWÄHRLEISTUNG FÜR DAS WERK. CREATIVE COMMONS IST IHNEN ODER DRITTEN
GEGENÜBER NICHT HAFTBAR FÜR SCHÄDEN JEDWEDER ART. UNGEACHTET DER VORSTEHENDEN
ZWEI (2) SÄTZE HAT CREATIVE COMMONS ALL RECHTE UND PFLICHTEN EINES
LIZENSGEBERS, WENN SICH CREATIVE COMMONS AUSDRÜCKLICH ALS LIZENZGEBER
BEZEICHNET.
AUSSER FÜR DEN BESCHRÄNKTEN ZWECK EINES HINWEISES AN DIE ÖFFENTLICHKEIT, DASS
DAS WERK UNTER DER CCPL LIZENSIERT WIRD, DARF KENIE VERTRAGSPARTEI DIE MARKE
“CREATIVE COMMONS” ODER EINE ÄHNLICHE MARKE ODER DAS LOGO VON CREATIVE COMMONS
OHNE VORHERIGE GENEHMIGUNG VON CREATIVE COMMONS NUTZEN. JEDE GESTATTETE NUTZUNG
HAT IN ÜBREEINSTIMMUNG MIT DEN JEWEILS GÜLTIGEN NUTZUNGSBEDINGUNGEN FÜR MARKEN
VON CREATIVE COMMONS ZU ERFOLGEN, WIE SIE AUF DER WEBSITE ODER IN ANDERER WEISE
AUF ANFRAGE VON ZEIT ZU ZEIT ZUGÄNGLICH GEMACHT WERDEN.
CREATIVE COMMONS KANN UNTER http://creativecommons.org KONTAKTIERT WERDEN.
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