Diese Dokumentation wurde zur Beschreibung der Serie 1.6.x von Subversion erstellt. Falls Sie eine unterschiedliche Version von Subversion einsetzen, sei Ihnen dringend angeraten, bei http://www.svnbook.com/ vorbeizuschauen und stattdessen die zu Ihrer Version von Subversion passende Version dieser Dokumentation heranzzuiehen.

Anhang D. Copyright

Copyright (c) 2002-2008 Ben Collins-Sussman, Brian W. Fitzpatrick, C. Michael Pilato.

Dieses Werk ist unter der Creative Commons Attribution License lizenziert. Die deutsche Version dieser Lizenz finden Sie unter http://creativecommons.org/licenses/by/2.0/de/legalcode. Sie können sie auch bestellen, indem Sie einen Brief an Creative Commons, 559 Nathan Abbott Way, Stanford, California 94305, USA senden.

Nachstehend finden Sie eine Zusammenfassung der Lizenz, gefolgt von der vollständigen deutschen Version, so wie sie unter dem oben angeführten Link zu finden ist.


Sie dürfen dieses Werk:

    * vervielfältigen, verbreiten, ausstellen und öffentlich wiedergeben
    * es bearbeiten
    * es zu kommerziellen Zwecken nutzen

Die folgenden Bedingungen sind dabei zu beachten:
	
Sie müssen den Namen des Originalautors nennen.

    * Zur Wiederverwendung oder Verbreitung müssen Sie Dritte über die
      Lizenzbestmmungen dieses Werks in Kenntnis setzen.

    * Jede dieser Bestimmungen kann mit Zustimmung des Autors hinfällig werden.

Die angemessene Verwendung und andere Rechte werden in keiner Weise durch das
Obenstehende beeinträchtigt.

Das Obenstehende ist eine Zusammenfassung der folgenden vollständigen Lizenz.

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Creative Commons Legal Code

Namensnennung 2.0

CREATIVE COMMONS IST KEINE RECHTSANWALTSGESELLSCHAFT UND LEISTET KEINE
RECHTSBERATUNG. DIE WEITERGABE DIESES LIZENZENTWURFES FÜHRT ZU KEINEM
MANDATSVERHÄLTNIS. CREATIVE COMMONS ERBRINGT DIESE INFORMATIONEN OHNE GEWÄHR.
CREATIVE COMMONS ÜBERNIMMT KEINE GEWÄHRLEISTUNG FÜR DIE GELIEFERTEN
INFORMATIONEN UND SCHLIEßT DIE HAFTUNG FÜR SCHÄDEN AUS, DIE SICH AUS IHREM
GEBRAUCH ERGEBEN.

Lizenzvertrag

DAS URHEBERRECHTLICH GESCHÜTZTE WERK ODER DER SONSTIGE SCHUTZGEGENSTAND (WIE
UNTEN BESCHRIEBEN) WIRD UNTER DEN BEDINGUNGEN DIESER CREATIVE COMMONS PUBLIC
LICENSE („CCPL“ ODER „LIZENZVERTRAG“) ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. DER
SCHUTZGEGENSTAND IST DURCH DAS URHEBERRECHT UND/ODER EINSCHLÄGIGE GESETZE
GESCHÜTZT.

DURCH DIE AUSÜBUNG EINES DURCH DIESEN LIZENZVERTRAG GEWÄHRTEN RECHTS AN DEM
SCHUTZGEGENSTAND ERKLÄREN SIE SICH MIT DEN LIZENZBEDINGUNGEN RECHTSVERBINDLICH
EINVERSTANDEN. DER LIZENZGEBER RÄUMT IHNEN DIE HIER BESCHRIEBENEN RECHTE UNTER
DER VORAUSSETZUNGEIN, DASS SIE SICH MIT DIESEN VERTRAGSBEDINGUNGEN
EINVERSTANDEN ERKLÄREN.

1. Definitionen

   a. Unter einer „Bearbeitung“ wird eine Übersetzung oder andere Bearbeitung
      des Werkes verstanden, die Ihre persönliche geistige Schöpfung  ist. Eine
      freie Benutzung des Werkes wird nicht als Bearbeitung angesehen.

   b. Unter den „Lizenzelementen“ werden die folgenden Lizenzcharakteristika
      verstanden, die vom Lizenzgeber ausgewählt und  in der Bezeichnung  der
      Lizenz genannt werden: „Namensnennung“, „Nicht-kommerziell“, „Weitergabe
      unter gleichen Bedingungen“.

   c. Unter dem „Lizenzgeber“ wird die natürliche oder juristische Person
      verstanden, die den Schutzgegenstand unter den Bedingungen dieser Lizenz
      anbietet.

   d. Unter einem „Sammelwerk“ wird eine Sammlung von Werken, Daten oder
      anderen unabhängigen Elementen verstanden, die aufgrund der Auswahl oder
      Anordnung der Elemente eine persönliche geistige Schöpfung ist. Darunter
      fallen auch solche Sammelwerke, deren Elemente systematisch oder
      methodisch angeordnet und einzeln mit Hilfe elektronischer Mittel oder
      auf andere Weise zugänglich sind (Datenbankwerke). Ein Sammelwerk wird im
      Zusammenhang mit dieser Lizenz nicht als Bearbeitung (wie oben
      beschrieben) angesehen.

   e. Mit „SIE“ und „Ihnen“ ist die natürliche oder juristische Person gemeint,
      die die durch diese Lizenz gewährten Nutzungsrechte ausübt und die zuvor
      die Bedingungen dieser Lizenz im Hinblick auf das Werk nicht verletzt
      hat, oder die die ausdrückliche Erlaubnis des Lizenzgebers erhalten hat,
      die durch diese Lizenz gewährten Nutzungsrechte trotz einer vorherigen
      Verletzung auszuüben.

   f. Unter dem  „Schutzgegenstand“wird  das Werk oder Sammelwerk oder das
      Schutzobjekt eines verwandten Schutzrechts, das Ihnen unter den
      Bedingungen dieser Lizenz angeboten wird, verstanden

   g. Unter dem „Urheber“ wird die natürliche Person verstanden, die das Werk
      geschaffen hat.

   h. Unter einem „verwandten Schutzrecht“ wird das Recht an einem anderen
      urheberrechtlichen Schutzgegenstand als einem Werk verstanden, zum
      Beispiel einer wissenschaftlichen Ausgabe, einem nachgelassenen Werk,
      einem Lichtbild, einer Datenbank, einem Tonträger, einer Funksendung,
      einem Laufbild oder einer Darbietung eines ausübenden Künstlers.

   i. Unter dem „Werk“ wird eine persönliche geistige Schöpfung verstanden, die
      Ihnen unter den Bedingungen dieser Lizenz angeboten wird.

2. Schranken des Urheberrechts. Diese Lizenz lässt sämtliche Befugnisse
   unberührt, die sich aus den Schranken des Urheberrechts,aus dem
   Erschöpfungsgrundsatz oder anderen Beschränkungen der
   Ausschließlichkeitsrechte des Rechtsinhabers ergeben.

3. Lizenzierung. Unter den Bedingungen dieses Lizenzvertrages räumt Ihnen der
   Lizenzgeber ein lizenzgebührenfreies, räumlich und zeitlich (für die Dauer
   des Urheberrechts oder verwandten Schutzrechts) unbeschränktes einfaches
   Nutzungsrecht ein, den Schutzgegenstand in der folgenden Art und Weise zu
   nutzen:

   a. den Schutzgegenstand in körperlicher Form zu verwerten, insbesondere zu
      vervielfältigen, zu verbreiten und auszustellen;

   b. den Schutzgegenstand in unkörperlicher Form öffentlich wiederzugeben,
      insbesondere vorzutragen, aufzuführen und vorzuführen, öffentlich
      zugänglich zu machen, zu senden, durch Bild- und Tonträger wiederzugeben
      sowie Funksendungen und öffentliche Zugänglichmachungen wiederzugeben;

   c. den Schutzgegenstand auf Bild- oder Tonträger aufzunehmen, Lichtbilder
      davon herzustellen, weiterzusenden und in dem in a. und b. genannten
      Umfang zu verwerten;

   d. den Schutzgegenstand zu bearbeiten oder in anderer Weise umzugestalten
      und die Bearbeitungen zu veröffentlichen und in dem in a. bis c.
      genannten Umfang zu verwerten;

Die genannten Nutzungsrechte können für alle bekannten Nutzungsarten ausgeübt
werden. Die genannten Nutzungsrechte beinhalten das Recht, solche Veränderungen
an dem Werk vorzunehmen, die technisch erforderlich sind, um die Nutzungsrechte
für alle Nutzungsarten wahrzunehmen. Insbesondere sind davon die Anpassung an
andere Medien und auf andere Dateiformate umfasst.

4. Beschränkungen. Die Einräumung der Nutzungsrechte gemäß Ziffer 3 erfolgt
   ausdrücklich nur unter den folgenden Bedingungen:

   a. Sie dürfen den Schutzgegenstand ausschließlich unter den Bedingungen
      dieser Lizenz vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich wiedergeben,
      und Sie müssen stets eine Kopie oder die vollständige Internetadresse in
      Form des Uniform-Resource-Identifier (URI) dieser Lizenz beifügen, wenn
      Sie den Schutzgegenstandvervielfältigen, verbreiten oder öffentlich
      wiedergeben. Sie dürfen keine Vertragsbedingungen anbieten oder fordern,
      die die Bedingungen dieser Lizenz oder die durch sie gewährten Rechte
      ändern oder beschränken.  Sie dürfen den Schutzgegenstand nicht
      unterlizenzieren. Sie müssen alle Hinweise unverändert lassen, die auf
      diese Lizenz und den Haftungsausschluss hinweisen. Sie dürfen den
      Schutzgegenstand mit keinen technischen Schutzmaßnahmen versehen, die den
      Zugang oder den Gebrauch des Schutzgegenstandes in einer Weise
      kontrollieren, die mit den Bedingungen dieser Lizenz im Widerspruch
      stehen. Die genannten Beschränkungen gelten auch für den Fall, dass der
      Schutzgegenstand einen Bestandteil eines Sammelwerkes bildet; sie
      verlangen aber nicht, dass das Sammelwerk insgesamt zum Gegenstand dieser
      Lizenz gemacht wird. Wenn Sie ein Sammelwerk erstellen, müssen Sie -
      soweit dies praktikabel ist - auf die Mitteilung eines Lizenzgebers oder
      Urhebers hin aus dem Sammelwerk jeglichen Hinweis auf diesen Lizenzgeber
      oder diesen Urheber entfernen. Wenn Sie den Schutzgegenstand bearbeiten,
      müssen Sie - soweit dies praktikabel ist- auf die Aufforderung eines
      Rechtsinhabers hin  von der Bearbeitung jeglichen Hinweis auf diesen
      Rechtsinhaber entfernen.

   b. Wenn Sie den Schutzgegenstand oder eine Bearbeitung oder ein Sammelwerk
      vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich wiedergeben, müssen Sie alle
      Urhebervermerke für den Schutzgegenstand unverändert lassen und die
      Urheberschaft oder Rechtsinhaberschaft in einer der von Ihnen
      vorgenommenen Nutzung angemessenen Form anerkennen, indem Sie den Namen
      (oder das Pseudonym, falls ein solches verwendet wird) des Urhebers oder
      Rechteinhabers nennen, wenn dieser angegeben ist. Dies gilt auch für den
      Titel des Schutzgegenstandes, wenn dieser angeben ist, sowie - in einem
      vernünftigerweise durchführbaren Umfang - für die mit dem
      Schutzgegenstand zu verbindende Internetadresse in Form des
      Uniform-Resource-Identifier (URI), wie sie der Lizenzgeber angegeben hat,
      sofern dies geschehen ist, es sei denn, diese Internetadresse verweist
      nicht auf den Urhebervermerk oder die Lizenzinformationen zu dem
      Schutzgegenstand. Bei einer Bearbeitung ist ein Hinweis darauf
      aufzuführen, in welcher Form der Schutzgegenstand in die Bearbeitung
      eingegangen ist (z.B. „Französische Übersetzung des ... (Werk) durch ...
      (Urheber)“ oder „Das Drehbuch beruht auf dem Werk des ...  (Urheber)“).
      Ein solcher Hinweis kann in jeder angemessenen Weise erfolgen, wobei
      jedoch bei einer Bearbeitung, einer Datenbank oder einem Sammelwerk der
      Hinweis zumindest an gleicher Stelle und in ebenso auffälliger Weise zu
      erfolgen hat wie vergleichbare Hinweise auf andere Rechtsinhaber.

   c. Obwohl die gemäss Ziffer 3 gewährten Nutzungsrechte in umfassender Weise
      ausgeübt werden dürfen, findet diese Erlaubnis ihre gesetzliche Grenze in
      den Persönlichkeitsrechten der Urheber und ausübenden Künstler, deren
      berechtigte geistige und persönliche Interessen bzw. deren Ansehen oder
      Ruf nicht dadurch gefährdet werden dürfen, dass ein Schutzgegenstand über
      das gesetzlich zulässige Maß hinaus beeinträchtigt wird. 

5. Gewährleistung. Sofern dies von den Vertragsparteien nicht anderweitig
   schriftlich vereinbart,, bietet der Lizenzgeber keine Gewährleistung für die
   erteilten Rechte, außer für den Fall, dass Mängel arglistig verschwiegen
   wurden. Für Mängel anderer Art, insbesondere bei der mangelhaften Lieferung
   von Verkörperungen des Schutzgegenstandes, richtet sich die Gewährleistung
   nach der Regelung, die die Person, die Ihnen den Schutzgegenstand zur
   Verfügung stellt, mit Ihnen außerhalb dieser Lizenz vereinbart, oder - wenn
   eine solche Regelung nicht getroffen wurde - nach den gesetzlichen
   Vorschriften.

6. Haftung. Über die in Ziffer 5 genannte Gewährleistung hinaus haftet Ihnen
   der Lizenzgeber nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

7. Vertragsende

   a. Dieser Lizenzvertrag und die durch ihn eingeräumten Nutzungsrechte enden
      automatisch bei jeder Verletzung der Vertragsbedingungen durch Sie. Für
      natürliche und juristische Personen, die von Ihnen eine Bearbeitung, eine
      Datenbank oder ein Sammelwerk unter diesen Lizenzbedingungen erhalten
      haben, gilt die Lizenz jedoch weiter, vorausgesetzt, diese natürlichen
      oder juristischen Personen erfüllen sämtliche Vertragsbedingungen. Die
      Ziffern 1, 2, 5, 6, 7 und 8 gelten bei einer Vertragsbeendigung fort.

   b. Unter den oben genannten Bedingungen  erfolgt die Lizenz auf unbegrenzte
      Zeit (für die Dauer des Schutzrechts). Dennoch behält sich der
      Lizenzgeber das Recht vor, den Schutzgegenstand unter anderen
      Lizenzbedingungen zu nutzen oder die eigene Weitergabe des
      Schutzgegenstandes jederzeit zu beenden, vorausgesetzt, dass solche
      Handlungen nicht dem Widerruf dieser Lizenz dienen (oder jeder anderen
      Lizenzierung, die auf Grundlage dieser Lizenz erfolgt ist oder erfolgen
      muss) und diese Lizenz wirksam bleibt, bis Sie unter den oben genannten
      Voraussetzungen endet.

8. Schlussbestimmungen

   a. Jedes Mal, wenn Sie den Schutzgegenstand vervielfältigen, verbreiten oder
      öffentlich wiedergeben, bietet der Lizenzgeber dem Erwerber eine Lizenz
      für den Schutzgegenstand unter denselben Vertragsbedingungen an, unter
      denen er Ihnen die Lizenz eingeräumt hat.

   b. Jedes Mal, wenn Sie eine Bearbeitung vervielfältigen, verbreiten oder
      öffentlich wiedergeben, bietet der Lizenzgeber dem Erwerber eine Lizenz
      für den ursprünglichen Schutzgegenstand unter denselben
      Vertragsbedingungen an, unter denen er Ihnen die Lizenz eingeräumt hat.

   c. Sollte eine Bestimmung dieses Lizenzvertrages unwirksam sein, so wird die
      Wirksamkeit der übrigen Lizenzbestimmungen dadurch nicht berührt, und an
      die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzregelung, die dem
      mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck am nächsten kommt.

   d. Nichts soll dahingehend ausgelegt werden, dass auf eine Bestimmung dieses
      Lizenzvertrages verzichtet oder einer Vertragsverletzung zugestimmt wird,
      so lange ein solcher Verzicht oder eine solche Zustimmung nicht
      schriftlich vorliegen und von der verzichtenden oder zustimmenden
      Vertragspartei unterschrieben sind

   e. Dieser Lizenzvertrag stellt die vollständige Vereinbarung zwischen den
      Vertragsparteien hinsichtlich des Schutzgegenstandes dar. Es gibt keine
      weiteren ergänzenden Vereinbarungen oder mündlichen Abreden im Hinblick
      auf den Schutzgegenstand. Der Lizenzgeber ist an keine zusätzlichen
      Abreden gebunden, die aus irgendeiner Absprache mit Ihnen entstehen
      könnten. Der Lizenzvertrag kann nicht ohne eine übereinstimmende
      schriftliche Vereinbarung zwischen dem Lizenzgeber und Ihnen abgeändert
      werden.

   f. Auf diesen Lizenzvertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland
      Anwendung.

CREATIVE COMMONS IST KEINE VERTRAGSPARTEI DIESES LIZENZVERTRAGES UND ÜBERNIMMT
KEINERLEI GEWÄHRLEISTUNG FÜR DAS WERK. CREATIVE COMMONS IST IHNEN ODER DRITTEN
GEGENÜBER NICHT HAFTBAR FÜR SCHÄDEN JEDWEDER ART. UNGEACHTET DER VORSTEHENDEN
ZWEI (2) SÄTZE HAT CREATIVE COMMONS ALL RECHTE UND PFLICHTEN EINES
LIZENSGEBERS, WENN SICH CREATIVE COMMONS AUSDRÜCKLICH ALS LIZENZGEBER
BEZEICHNET.

AUSSER FÜR DEN BESCHRÄNKTEN ZWECK EINES HINWEISES AN DIE ÖFFENTLICHKEIT, DASS
DAS WERK UNTER DER CCPL LIZENSIERT WIRD, DARF KENIE VERTRAGSPARTEI DIE MARKE
“CREATIVE COMMONS” ODER EINE ÄHNLICHE MARKE ODER DAS LOGO VON CREATIVE COMMONS
OHNE VORHERIGE GENEHMIGUNG VON CREATIVE COMMONS NUTZEN. JEDE GESTATTETE NUTZUNG
HAT IN ÜBREEINSTIMMUNG MIT DEN JEWEILS GÜLTIGEN NUTZUNGSBEDINGUNGEN FÜR MARKEN
VON CREATIVE COMMONS ZU ERFOLGEN, WIE SIE AUF DER WEBSITE ODER IN ANDERER WEISE
AUF ANFRAGE VON ZEIT ZU ZEIT ZUGÄNGLICH GEMACHT WERDEN.

CREATIVE COMMONS KANN UNTER http://creativecommons.org KONTAKTIERT WERDEN.

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